TV Neftenbach
 

05.09.10   
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Reglemente und Statuten
Hier findest du nun die definitive Statutenrevision vom
Turnverein Neftenbach und seinen Untersktionen.

Die Statuten im PDF-Format zum Downloaden:

» Reglement Mitgliederbeiträge Entschädigungen

» Reglement Auszeichnungen

» Reglement Gesangssektion

» Reglement Jugendriege TV Neftenbach

» Statuten Männerriege Neftenbach

» Statuten Skiriege Neftenbach

» Statuten Turnverein Neftenbach

Was ist neu?

Sämtliche Statuten des Turnvereins (inkl. Untersektionen) sowie die weiteren Reglemente wurden im Laufe des Jahres 2005 einer „Frischzellenkur“ unterworfen. Eine gemischte Gruppe, bestehend aus Vertretern aller Riegen hat im Auftrag der drei Vorstände die Statuten aus dem Jahr 1978 überarbeitet und an die heutigen Gegebenheiten angepasst. Als Grundlage dazu dienten die vom STV herausgegebenen Musterstatuten für Turnvereine.

Die wesentlichsten Aenderungen zu den bisherigen Statuten sind im folgenden Ueberblick kurz zusammengefasst:


Statuten Turnverein Neftenbach (Stammverein)

Anpassung der Verbandsbezeichnungen an die aktuellen Gegebenheiten (STV, ZTV usw.)
 
Neudefinition des Begriffes Untersektion: Männerriege und Skiriege werden neu als selbständige Riegen (= rechtlich eigene Vereine mit eigener Organisation), Jugendriege und Gesangssektion als unselbständige Riegen unter der Verantwortung des Stammvereins bezeichnet (Art. 2.1)
 
Passivmitglieder sind Stimm-, Wahl- und Antragsrecht. Die selbständigen Riegen (= Männer- und Skiriege) sind an der GV des Stammvereins mit einer Zweierdelegation
stimm-, wahl- und antragsberechtigt. (Art. 4.2)
 
Die Präsidenten der selbständigen Riegen werden von der GV des Stammvereins nicht mehr in ihrem Amt bestätigt. (Art. 5.2.2)
 
Anpassungen im Antragsrecht. Neu können Anträge bis zum Tag der GV eingereicht werden, allerdings entscheiden Vorstand bzw. GV über ein Eintreten auf nach Ablauf der
10-Tages-Frist eingereichte Anträge. (Art. 5.2.4)
 
Für turnende Mitglieder ist die Teilnahme an der GV obligatorisch. Unentschuldigtes Fernbleiben wird gebüsst. (Art. 5.2.5)
 
Reduktion der Mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern auf fünf (bisher sieben). Der stellvertretende technische Leiter (= bisher als Vize-OT bezeichnet) und der Materialverwalter können, aber müssen nicht mehr zwingend als Vorstandschargen geführt werden. (Art. 5.4.1)
 
Anpassung der Vorstands-Hauptaufgaben an die aktuellen Gegebenheiten (Art. 5.4.2)
 
Reduktion der Anzahl Rechnungsrevisoren auf zwei (bisher drei), neu unabhängig vom Mitgliederstatus, die Amtsdauer beträgt jeweils nur ein Jahr, eine Wiederwahl ist aber möglich (Art. 5.5)
 
Für die Erfüllung spezieller Aufgaben können neu Kommissionen gebildet werden (Art. 5.6)
 
Der Mitgliederbeitrag für die turnenden Mitglieder wird neu aufgeteilt in den eigentlichen Mitgliederbeitrag und einen Unkostenbeitrag (Art. 6.5)




Männerriege Neftenbach


Anpassung der Verbandsbezeichnungen an die aktuellen Gegebenheiten (STV, ZTV usw.)
 
Mindestalter für Eintritt grundsätzlich 30 Jahre (Art. 2.1, bisher keine Regelung)
 
Neuordnung Antragsrecht analog zum Stammverein (Art. 4.2.4, siehe auch Text oben)
 
Reduktion der Mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern auf drei (bisher 5). Der stellvertretende technische Leiter (= bisher als Vizeoberturner bezeichnet) können, aber müssen nicht mehr zwingend, als Vorstandschargen geführt werden. (Art. 5.4.1)
 
Anpassung der Vorstands-Hauptaufgaben an die aktuellen Gegebenheiten (Art. 4.4.2)
 
Für die Erfüllung spezieller Aufgaben können neu Kommissionen gebildet werden (Art. 4.6)




Skiriege Neftenbach

Anpassung des Vereinszwecks und des Tätigkeitenbeschriebes an die heutigen Gegebenheiten (Art. 1.3)
 
Wegfall des Zwanges zur Mitgliedschaft im Stammverein. Die Mitgliedschaft im Turnverein wird aber weiterhin gewünscht. (Art. 2.1)
 
Neuordnung Antragsrecht analog zum Stammverein (Art. 4.2.4, siehe auch Text oben)
 
Reduktion der Amtsdauer der Rechnungsrevisoren auf ein Jahr (bisher zwei), eine Wiederwahl ist aber möglich (Art. 4.4.1)
 
Anpassung der Vorstands-Hauptaufgaben an die aktuellen Gegebenheiten (Art. 4.3.2)
 
Für die Erfüllung spezieller Aufgaben können neu Kommissionen gebildet werden (Art. 4.5)

 


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